Steinhuder Meer - das
Ferienparadies
Genießen Sie Ihren Aufenthalt am größten Binnensee Nordwestdeutschlands. Egal
ob Sie segeln, angeln, wandern oder Rad fahren möchten oder einfach nur
Entspannung suchen, hier haben Sie die Gelegenheit dazu. Die herrliche
Landschaft des Steinhuder Meeres mit seiner unvergleichlichen Lage,
seinen Wiesen und Mooren sowie seinen Rad- und Wanderwegen lädt sie ein
Stück Natur Norddeutschlands zu erkunden. Viele einheimische Vogelarten
haben im Naturpark Steinhuder Meer ein zu Hause gefunden und können hier
beobachtet werden. Das Erlebnis des Steinhuder Meeres wird jedoch erst
vollkommen durch das Wasser selbst. Segeln, Rudern, Paddeln, Schwimmen,
alles ist möglich oder nutzen Sie einfach die vielfältigen Angebote, die
Steinhude bietet.
Ausgangspunkt - die
Ferienunterkunft
Sie haben die Wahl
zwischen einem neu und modern
sowie komfortabel eingerichteten Nichtraucher-Apartment oder der
barrierefreien Ferienwohnung im Erdgeschoss mit Sauna und begehbarem
Kleiderschrank. Beide befinden sich im selben Haus mit sepparaten
Eingängen in ruhiger Lage. Von hier aus starten sie Ihre Ausflüge in die Umgebung.
Sie finden in beiden Wohnungen eine neuwertigen Küche, ein geräumiges Bad mit WC und Dusche auch LED-TV, DVD-Player
und freies WLAN. Mit nur einhundertfünfzig Metern zum Uferund einem eigenen Steg können wir Ihnen ideale Voraussetzungen für ihren
Urlaub bieten.
Niedersachsen - das
Umland
Endecken Sie auch andere
Sehenswürdigkeiten der Region. Erleben Sie die kulturellen Angebote der
niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. Nehmen Sie sich Zeit, um
auch andere Ziele und Sehenswürdigkeiten Niedersachsens zu erforschen.
Extras
Für Segler mit eigenem
Segelboot kann kostenlos für die Dauer des Aufenthalts ein Stegplatz zur
Verfügung gestellt werden. Das Boot kann über einen Bootskran in nur 400
Metern Entfernung an der Hafenstraße gegen Gebühr direkt vom Trailer ins
Wasser gelassen werden und bei Abreise wieder auf den Anhänger gesetzt
werden. Das Boot sollte die eine Länge von 7 Metern, eine Breite von
2,40 Metern und einem Tiefgang von 1,10 Metern nicht überschreiten.
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